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Änderungen in der Renten und Krankenversicherung zum 01.08.2017

September 13, 2017

Es gibt Veränderungen in der 9/10 Regelung.

Insbesondere Frauen, die im Laufe ihres Lebens aufgrund der Kindererziehung im Beruf kürzer getreten sind, haben den Begriff schon einmal gehört: 9/10-Regelung.

Die 9/10 Regelung besagt ,dass Altersrentner nur in die Krankenversicherung der Rentner wechseln können,wennin der zweiten Hälfte ihres Berufslebens 90% der zeit Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sind.

mehr Informationen finden Sie z.B auf der Webseite des Sozialverbandes Schleswig-Holstein ( SoVD )

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Für mehr Informatíonen klicken Sie bitte auf das Logo des SoVD !

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